Speisenaufzüge, Aktenaufzüge, Bremen, Speisenaufzug, Gastronomie, Kantinen, Speisenaufzuege, Panoramaaufzug, Liftanlagen, Aufzugsbau, Varel, Wilhelmshaven, Bockhorn, Zetel, Wittmund. Aufzug, Bremen, Aufzuege, Aufzüge, Bremen, Aufzugsanlagen, Bremen, Bau, Personenaufzug, Lastenaufzug, Autoaufzug, Bettenaufzug, Güteraufzug, Kleingüteraufzug, Panoramaaufzug, Liftanlagen, Aufzugsbau, Montage, Erneuerung, Sanierung, Modernisierung, Planung, Bau, Niedersachsen, Delmenhorst, Verden, Weser-Ems, Neubau, Individuell, Behindertengerecht, Neuanlagen, Personen, Personenlift, Personenlifte, Personenaufzüge, Aufzugbauer, Personenaufzuege, Behindertenaufzuege, Spezialaufzuege, Gueteraufzuege Kleingueteraufzuege, Kleingüteraufzüge, Sonderanfertigungen, Lastenlift, Lastenlifte, Lastenaufzüge, Lastenaufzuege, Spezialaufzuege, hydraulisch, elektrohydraulisch, Kleinwarenlift, Kleingüteraufzüge, Kleingueteraufzuege, Kleinwarenlifte, Kleinwarenaufzug, Kleinwarenaufzüge, Kleinwarenaufzuege, Sonderanfertigungen, Liftsystem, Aufzugsaanlage, Lift, Lifte, Behindertenlifte, Speisenaufzüge, Aktenaufzüge, Baldachinaufzüge, Weserems, AUFZUG, AUFZUEGE, AUFZUEGE, BREMEN, ACHIM, OYTEN, HOLTZ, Aufzugsanlagen, Bremen, Personenaufzug, Bremen, Personen-aufzugsanlagen, Aufzugsanlagen, Lastenaufzug, Güteraufzug, Kleingüteraufzug, Bettenaufzug, Autoaufzug, Panoramaaufzug, Panoramaaufzüge, Stahlschachtgerüste für Aufzugsanlagen, Neubau, Modernisierung, Service, 24 Stunden-Rufbereitschaft, Wartungsmonteure, Planung, Beratung, Fertigung, Montage, Aufzugsanlagen aller Antriebsarten, Industrieaufzug, Industrieaufzuege, Bremen, bahnhofsvorstadt, altstadt, alteneustadt, alte neustadt, buergerweide, bürgerweide, schwanwede, rekum, farge, blumenthal, lüssum-bockhorn, luessum-bochhorn, rönnebeck, roennebeck, lüssum, luessum, aumund-hammersbeck, fähr-lobbendorf, faehr-lobbendorf, vegesack, lemwerder, grohn, schönebeck, schoenebeck, werderland, st. Magnus, lesum, ritterhude, platjenwerbe, burglesum, burgdamm, burg-grambke, ihlpohl, ihletal, industriehäfen, industriehaefen, oslebshausen, burg-grambke, in den wischen, indenwischen, in-den-wischen, häfen, haefen, ohlendorf, lindenhof, gröpelingen, Lastenaufzug, Bremen, Autoaufzug, Bremen, Lastenaufzüge, Bettenaufzug, Autoaufzuege, Güteraufzug, Kleingüteraufzug, Baldachinaufzüge, Weserems, AUFZUG, AUFZUEGE, AUFZUEGE, BREMEN, ACHIM, OYTEN, HOLTZ, Liftsystem, Aufzugsaanlage, Lift, Lifte, Kleingüteraufzüge, Kleingueteraufzuege, Kleinwarenlifte, Kleinwarenaufzug, Kleinwarenaufzüge, Kleinwarenaufzuege, Sonderanfertigungen, Behindertenlifte, Treppenraupe, Sonderlift, Sonderlifte, Speziallift, Speziallifte, Sonderaufzug, Personenaufzuege, Behindertenaufzuege, Spezialaufzuege, Gueteraufzuege Kleingueteraufzuege, Kleingüteraufzüge, Sonderanfertigungen, Lastenlift, Lastenlifte, Lastenaufzüge, Lastenaufzuege, Lasten, Spezialaufzuege, hydraulisch, elektrohydraulisch, Kleinwarenlift, Maschinenbau, Speisenaufzüge, Aktenaufzüge, Panoramaaufzug, Liftanlagen, Aufzugsbau, Montage, Erneuerung, Sanierung, Modernisierung, Planung, Bau, Niedersachsen, Delmenhorst, Neubau, Behindertengerecht, Neuanlagen, Personen, Personenlift, Personenlifte, Personenaufzüge, Güteraufzug, Bremen, Kleingüteraufzug, Bremen, Gueteraufzuege, Panoramaaufzug, BREMEN, Güteraufzug, Liftanlagen, Panoramaaufzug, Güteraufzüge, Aufzugsbau, Montage, Panoramaaufzuege, Panoramaaufzüge, Güteraufzuege, Panoramaaufzuege, Aufzug, Bremen, Aufzuege, Aufzüge, Bremen, Aufzugsanlagen, Bremen, Bau, Personenaufzug, personenaufzuege, personenaufzüge, Lastenaufzug, Autoaufzug, autoaufzuege, autoaufzüge, Bettenaufzug, bettenaufzuege, bettenaufzüge, Gueteraufzug, gueteraufzuege, Kleingüteraufzug, Kleingueteraufzug, Kleingueteraufzuege, Kleingüteraufzüge, Panoramaaufzug, Liftanlagen, Lifte, Liftanlagenbau, Aufzugsbau, Montage, Erneuerung, Sanierung, Modernisierung, Planung, Bau, groepelingen, walle, neustädter-hafen, rablinghausen, handelshäfen, hohentorshafen, woltmershausen, steffensweg, westend, hohweg, in den hufen, osterfeuerberg, utbremen, findorf, weidedamm, buergerpark, bürgerpark, buergerweide, bürgerweide, regensburger str, horn-lehe, lehe, Aufzuege, Bremen, Wartung, Aufzugswartung, Bremen, Notruf, Aufzug, Aufzugsbau, Montage, Erneuerung, Sanierung, Modernisierung, Planung, Bau, lehesterdeich, horn, schwachhausen, riensberg, neuschwachhausen, neu-schwachhausen, lilienthal, borgfeld, rockwinkel, oberneuland, mittelshuchting, huchting, grolland, sodenmatt, kirchhuchting, delmenhorst, delmen-horst, varrel, stuhr, hohentorshafen, hohentor, neustadt, bremenmitte, innenstadt, neuenland, südervorstadt, suedervorstadt, gartenst süd, neuenland, buntentor, barkhof, schwachhausen, radiobremen, ostertor, fesenfeld, steintor, hulsberg, norden, süden, westen, osten, mitte, huckelriede, peterswerder, vorstadt, vahr, neue vahr, neue-vahr, gartenstadt, sebaldsbrück, sebaldsbrueck, südost, hemelingen, hastedt, blockdiek, ellenerbrock, osterholz, ellener feld, tenever, oyten, obervieland, habenhausen, kattenturm, kattenesch, arsten, weserhafen hemeling, arbergen, mahndorf, Bahnhofsnähe, Oyten, Achim, Delmenhorst, Bremen-Huchtig, Stuhr, Varrel, Bettenaufzug, Bremen, Kleinwarenaufzug, Kleinwarenaufzüge, Kleinwarenaufzuege, Sonderanfertigungen, Bremen, Behindertenlifte, Treppenraupe, Brinkum, Moordeich, Groß-Mackenstedt, Heiligenrode, Weyhe, Kirchweyhe, Seckenhausen, Sudweyhe, Riede,Obernheide, Bremen-Neustadt, Bremen-Hemelingen, Bremen-Vahr, Bremen- Woltmershausen, Bremen-Findorf, Bremen- Walle, Bremen- Schwachhausen, Bremen- Arsten, Bremen-Habenhausen, Bremen- Oberneuland, Bremen-Horn-Lehe, Bremen-Mitte, Bremen-Strom, Bremen- Gröpelingen, Bremen-Osterholz, Gross- Ipperner, Bürstel, Kirchsellte,Felde, Achim, Bremen, Verden, Hamburg, Oldenburg, Hannover, Oyten, Cuxhaven, Bremerhaven, Stade, Bremen-Huchtig, Stuhr, Varrel, Brinkum, Moordeich, Groß-Mackenstedt, Heiligenrode, Weyhe, Kirchweyhe, Seckenhausen, Sudweyhe, Riede, Obernheide, Bremen-Neustadt, Bremen-Hemelingen, Bremen-Vahr, Bremen- Woltmershausen, Bremen-Findorf. Bremen- Walle, Bremen- Schwachhausen, Bremen- Arsten, Bremen-Habenhausen, Bremen- Oberneuland, Bremen-Horn-Lehe, Bremen-Mitte, Bremen-Strom, Liftanlagen, Lifte, Bremen, Liftanlagenbau, Aktenaufzug, Bremen, Aktenaufzuege, Aktenaufzug, Bremen- Gröpelingen, Bremen-Osterholz, Gross- Ipperner, Bürstel, Kirchsellte, Felde, Thedinghausen, Rotenburg, Delmenhorst, Zeven, Bremervörde, Tostedt, Buchholz, Rosengarten, Harburg, Jesteburg, Winsen, Seevetal, Lüneburg, Soltau, Walsrode, Fallingbostel Nienburg, Hoya, Eystrup, Syke, bassum, landkreis-verden, norddeutschland, sulingen, diepholz, stolzenau, lohne, scheeßel, scheessel, osterholz, scharmbeck, loxstedt, vegesack, aumund, blumenthal, schönebeck, st. magnus, grohn, lesum, lüssum, bockhorn, rönnebeck, hammersbeck, farge, rekum, neuenkirchen, schwanewede, beckedorf, kirchlinteln, löhnhorst, leuchtenburg, ritterhude, ihlpohl, platjenwerbe, stendorf, brundorf, scharmbeck, scharmbeck-stotel, osterholz-scharmbeck, garlstedt, lesumstotel, burgdamm, marßel, grambke, Schwaförden, Schwafoerden, oslebshausen, walle, habenhausen, schwachhausen, horn, lehe, horn-lehe, neustadt, meyenburg, Bremen, Lastenlift, Lastenlifte, Lastenaufzüge, Lastenaufzuege, Bremen, Kleinwarenlift, Kleingüteraufzüge, Kleingueteraufzuege, Kleinwarenlifte, Kleinwarenaufzug, Augustfehn, lemwerder, berne, langen, ahrensburg, otterndorf, drochtersen, bremervoerde, rastede, bad-zwischenahn, westerstede, Doosthof, Bargstedt, Ruschwedel, Griemshorst, Ahrensmoor, Ahrenswohlde, Bokel, Wangersen, Oerrsdorf, Klethen, Ahlerstedt, Wohlerst, Reith, Bredenbeck, Rothenburg, Brest, Kakerbeck, Ohrensen, Issendorf, Farven, Hollenbeck, Glueckstadt, Cuxhaven, Bremerhaven, Sittensen, Zeven, Jork, Wardenburg, Bremervörde, Stade, Itzehohe, Hemmoor, Buxdehude, Reßum, Sottrum, Apensen, Wohnste, Hesslingen, Fredenbeck, Horneburg, Auetal, Elbe-Weser, großenkneten, minden, wunstorf, mellendorf, celle, bielefeld, varel, wiesmoor, aurich, leer, lübeck, sottrum, ahausen, Westerstede, Wiefelstede, Oldenburg, Rastede, Bad-Zwischenahn, Edewecht, Wardenburg, Friesoythe, Garrel, Großenkeneten, Grossenkneten, Speisenaufzüge, Aktenaufzüge, Bremen, Speisenaufzug, Gastronomie, Kantinen, Speisenaufzuege, Panoramaaufzug, Liftanlagen, Aufzugsbau, Varel, Wilhelmshaven, Bockhorn, Zetel, Wittmund, Jever, Schortens, Brake, Nordenham, Papenburg, Leer, Weener, Barßel, Barssel, Staterland, Elsfleth, Schwanewede, schwanewede, worbswede, Ganderkesee, Kirchwalsede, Hueckeswangen, Drochtersen, Moorausmoor, Worpswede, tarmstedt, bötersen, Grethem, Gilten, Eickeloh, Hademstorf, Celle, Ahlden, Steimbke, Stöckse, Lindsburg, Warpe, Wietzen, Bomlitz, Staffhorst, Marklohe, Husum, Estorf, Kirchtimke, Tostedt, Beckdorf, Jeesete, Hamersen, Farven, Norten, Hardenberg, Doetlingen, Borchen, Hepstedt, Ahausen, Landkreis, OHZ, Stadtland, Gnarrenburg, Harsefeld, Riede-Felde, Frammersbach, Nordholz, Kreiensen, Wolfsburg, Werther, Neustadt, Holstein, Hassel Weser, Stuhr-Varrel, Visselhoevede, Staffhorst, Ihlow, Wildeshausen, Wiesmoor, Egling, Lintig, Herford, Augustdorf, Stemmen, Landesbergen, Morsum, Twistringen, Hilgermissen

Suchmaschinen Ranking and Web Positioning by first-web Topranking

Suchmaschinen Ranking and Web Positioning by First-Web.de Topranking

 

Joh. Holtz GmbH & Co. KG
Leher Heerstraße 84
28359 Bremen



           

 

AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Blatt 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für unsere Lieferungen und Leistungen, Vorschläge und Beratungen gelten ausschließlich die nachgenannten Bedingungen.


1. Angebote und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebots- und Vertragsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten ohne unsere Einwilligung zugänglich gemacht werden. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Auch Änderungen oder Ergänzungen von getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


2. Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und nach unseren Werksnormen. Sie entspricht den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften für Aufzüge.

Die für den Einbau nötigen Anzeigeunterlagen zur behördlichen Abnahme des maschinellen Teils der Anlage sowie Betriebsanleitungen werden von uns zur Verfügung gestellt. Konstruktionszeichnungen werden nicht abgegeben.

Der Besteller hat rechtzeitig bauliche und andere Genehmigungen zu bewirken und die Kosten für diese zu tragen. Es ist Sache des Bestellers, sich Kenntnis von den für den Betrieb von Aufzügen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beschaffen. Auflagen der Genehmigungsbehörden werden nur berücksichtigt, wenn sie uns rechtzeitig bekanntgegeben und von uns schriftlich bestätigt werden.


3. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung und Genehmigung des Bestellers bezüglich aller für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten und Zeichnungen sowie Vorliegen behördlicher Genehmigungen und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug ist. Sofern der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus einem anderen Vertrage in Verzug ist, in dem wir unsere Leistung bereits voll erbracht haben, verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Besteller seine Verpflichtungen voll erfüllt hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen - gleichviel ob sie in unserem Werk oder bei Unterlieferanten eintreten - z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Ausschußwerden, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Bestellers oder einer aufsichtsführenden Behörde, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

Ist eine Lieferfrist verbindlich - dies ist nur der Fall, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigen,
so sind bei Lieferverzug Schadenersatzansprüche des Bestellers auf 5 % des Lieferwertes begrenzt. Gegenüber Verbrauchern haften wir bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Verzug der Höhe nach unbegrenzt.


Blatt 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werden uns Terminverschiebungen erst zu einem Zeitpunkt bekanntgegeben, zu welchem der Produktionsablauf nicht mehr beeinflußt werden kann, oder wir die Auslieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so werden dem Besteller beginnend eine Woche nach Anzeige des Versandbereitschaft die durch die Zwischenlagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % der im Vertrag festgelegten Abschlußsumme, für jeden Monat abgerechnet. Wir sind auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

Die vorgenannten Bestimmungen gelten für Liefertermine entsprechend.


4. Versand und Gefahrübergang

Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmen wir Versandart, Versandweg sowie den Spediteur oder Frachtführer. Mit der
Anlieferung am Bestimmungs- oder Verwendungsort geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z. B. die Montage übernommen haben.

Mit der Meldung der Versandbereitschaft gilt die Ware als geliefert und kann berechnet werden. Teillieferungen sind zulässig. Der Besteller hat für die Möglichkeit der Anfuhr bis unmittelbar zum Aufstellungsort zu sorgen.

Der Gefahrübergang bei Ersatzteilen und Teillieferungen erfolgt ab Werk.


5. Montageleistungen

Für die Montage stellen wir fachkundiges Montagepersonal mit erforderlichem Werkzeug. Die Bauarbeiten müssen bei Montagebeginn so weit fortgeschritten sein, daß die Montage an Wochentagen zu den üblichen Arbeitszeiten ungehindert und zügig durchgeführt werden kann. Werden Überstunden aufgrund gegenseitiger Vereinbarung geleistet, so erhöht sich die Auftragssumme entsprechend den tariflichen Zuschlägen. Das bei Umbauarbeiten frei werdende Material geht in unser Eigentum über. Die Vergütung hierfür ist bei der Preisgestaltung berücksichtigt worden. Muß die Montage wegen Bauverzögerung unterbrochen werden oder verzögert sich die Beendigung der Arbeiten infolge verspäteter Abnahme ohne unser Verschulden, so trägt der Besteller die Mehrkosten für die Wartezeit und etwaige wiederholte Reisen der Monteure.

In der in unseren Angeboten genannten oder beigefügten „Leistungsabgrenzung" sind Leistungen und Arbeiten vor Montagebeginn, während der Montage und zur Sicherstellung einer mängelfreien TÜV-Abnahme genannt. Diese Leistungen und Arbeiten werden nicht von uns erbracht, sondern müssen vom Besteller gewährleistet sein.

Für Montagefristen und -termine gilt das diesbezüglich Lieferzeit in Ziffer 3 Gesagte entsprechend, und sie verlängern sich um die bauseitigen Verzögerungen.

Sofern Lieferung ohne Montage vereinbart ist, finden die vorstehenden Absätze keine Anwendung.


6. Übergabe und Abnahme

Fertigstellung und Inbetriebnahme von Anlagen fallen nicht immer zusammen. Die Anlagen sind fertiggestellt, auch wenn sie wegen Strommangels unfertiger Gebäude und dergleichen nicht abgenommen und benutzt werden können. Werden Beanstandungen der Behörde, der Energieversorgung oder des Bestellers vorgebracht, ohne daß der Betrieb der Anlage verhindert wird, sind Verschiebungen der Zahlungstermine ausgeschlossen. Sofern wir die Montage der Anlage durchführen, wird diese nach erfolgter Montage unmittelbar übergeben. Der Besteller hat die Anlage in jedem Fall abzunehmen, wenn wir ihm die Übergabe angeboten haben. Die Abnahme kann vom Besteller nicht zurückgewiesen werden wegen Beanstandungen, welche die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen.

Verweigert der Besteller unberechtigt die Abnahme, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt unseres Übergabeangebotes als erfolgt.

 
Blatt 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen


7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind Netto-Verkaufspreise ausschließlich Mehrwertsteuer, die zu dem am Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Satz gesondert zusätzlich ausgewiesen wird und verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, einschließlich Verpackung „frachtfrei Bestimmungsort". Ersatzteile und Teillieferungen werden am Werk einschließlich Verpackung geliefert. Die Preise verstehen sich immer in Euro. Die Zahlungsfrist ist erst erfüllt, wenn wir den vollen Betrag der Rechnung zur freien Verfügung erhalten haben.

Alle Zahlungen einschließlich vereinbarter Abschlagszahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang unserer Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung zu zahlen. Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Mit Ablauf der in Abs. 2 genannten Zahlungsfrist gerät der Besteller in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.

Die Angebotspreise entsprechen dem Kostengefüge am Tage des Angebotsdatums, sofern im Angebot nichts anderes erwähnt ist. Wir behalten uns eine Änderung der Preise vor, wenn sich nach dem Tag der Ausfertigung des Angebotes die Preise der Werkstoffe oder die Löhne ändern. Die Preise unterliegen dann der Veränderung gemäß einer besonderen Preisgleitformel. Die Änderung der Werkstoffpreise oder Löhne werden wir auf Verlangen nachweisen.

Für Ersatzteile und Teillieferungen gelten die jeweils am Tage der Lieferung geltenden Listenpreise.

Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte für die Zeit des Verzuges Zinsen berechnet. Die Möglichkeit der Unterbrechung der Arbeiten wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem über den Gegenwert verfügt werden kann. Diskont-, Einzugsspesen und Wechselstempelsteuer trägt der Besteller. Auch nach Hereinnahme dieser Wechsel kann für diese jederzeit Barzahlung verlangt werden, gleichgültig, ob der Besteller Bezogener ist oder nicht. Die Rückgabe der Wechsel erfolgt nach Eingang der Barzahlung.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und ohne daß es einer Nachfrist bedarf, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem können wir eine Weiterveräußerung und -verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Wir haben jederzeit Anspruch auf übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.

Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen, die uns gegen den Käufer sowie gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns zustehen, aufzurechnen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden sind. Gegebenenfalls beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, so werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeiten fällig und mit Wertstellung abgerechnet.

Bei der Abwicklung von Aufträgen, die mehrere Anlagen umfassen, behalten wir uns Teilberechnungen nach Maßgabe der schon gelieferten oder fertiggestellten Anlagen vor.

 
Blatt 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen


8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Bis dahin hat der Besteller unmittelbar nach Gefahrübergang den Liefergegenstand gegen Feuer-, Diebstahl- und Wasserschaden zu versichern. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

Bei Verbindung der Vorbehaltsware durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Gegenstände. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude, stehen uns sämtliche daraus entstehenden Ansprüche gegen den Eigentümer zu. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, jedoch mit der Maßgabe, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß dem nachfolgenden Absatz auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus Verwendung im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert oder verwendet, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung oder Verwendung gemäß vorstehendem Absatz bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffer 7 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

Wir sind zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der Besteller mit einer ihm obliegenden Vertragspflicht in Verzug ist, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursantrag des Bestellers oder wenn begründete Zweifel an seiner Kreditfähigkeit bestehen. Der Besteller stimmt schon jetzt zu, daß wir die Vorbehaltsware auf seine Kosten ungehindert wegnehmen dürfen. Soweit die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden ist, gestattet der Besteller uns schon jetzt unwiderruflich die Aneignung. In diesem Falle sind wir zur Wegnahme berechtigt und erwerben das Eigentum mit der Trennung vom Grundstück. Soweit der Besteller nicht selbst Eigentümer des Grundstücks ist, hat er uns die Gestattung des Eigentümers bzw. des Berechtigten zu verschaffen.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß der Besteller uns unverzüglich benachrichtigen.


9. Mängelhaftung, Verjährung

Eine punktgenaue Einhaltung der Angaben über Kraftbedarf und Leistung ist technisch nicht möglich. Sofern wir entsprechende Angaben machen, gelten diese noch als erfüllt, wenn der Kraftbedarf um nicht mehr als 10 % überschritten und die Leistung um nicht mehr als 10 % unterschritten wird. Die von uns angegebenen Geschwindigkeiten erstrecken sich nicht auf die Anfahr- und Einfahrwege. Geringe Abweichungen von den angegebenen Nenngeschwindigkeiten sind bis zu +/- 10 % zulässig.

Soweit Eigenschaften oder sonstige Verhältnisse unserer Lieferung auf Wünsche oder sonstige - insbesondere fehlerhafte - Angaben des Kunden zurückzuführen sind, sind wir von jeglicher Haftung befreit. Dies gilt auch für die Folgen ungenauer Angaben über die elektrischen Anschlussbedingungen sowie für etwaige Beanstandungen, die sich aus Rückwirkungen des Anlaufstromes in das Netz ergeben.


Blatt 5  Allgemeine Geschäftsbedingungen


Voraussetzung für alle Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung ist, dass mindestens für die Dauer der Gewährleistungszeit die Pflege und Wartung der gelieferten Anlage sachgemäß erfolgt und nicht durch den Besteller oder Dritte unsachgemäße Eingriffe oder Veränderungen an der Anlage vorgenommen werden. Für Mängel, die auf fehlerhafte Behandlung oder Beanspruchung der Anlage zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

Zeigt sich erst nachträglich ein Mangel, so ist uns dieser unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarkeit, anzuzeigen.

Im Falle des nachweislichen Vorliegens von Sach- oder Rechtsmängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Wird Nachlieferung gewährt, so können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Die zurückgenommene Sache wird ebenso unser Eigentum wie alle ersetzten Teile.

Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sofern eine objektive Gefährdung der Betriebssicherheit vorliegt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall ist der Mangel durch uns sofort zu beseitigen. Sofern wir hierzu nicht in der Lage sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.

In Falle des Fehlschlagens von Nachlieferung bzw. Nachbesserung steht dem Empfänger nur das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu. Im Falle der Übernahme einer Garantie sowie bei Vorliegen von Vorsatz oder grobem Verschulden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch auf Schadensersatz. Eine Bezugnahme auf Normen oder Regelwerke beinhaltet keine Übernahme einer Garantie der Einhaltung.

Jegliche Ansprüche wegen Mängelhaftung stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Sie verjähren innerhalb eines Jahres nach der Abnahme. Sofern ein Kaufvertrag vorliegen sollte, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr nach der Lieferung.

Für Ersatzstücke und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gehaftet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nicht über einen Zeitraum von drei Monaten nach Ablauf der Haftungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand hinaus.

Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und solange der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, in Verzug ist. Ausgenommen ist ein der Bedeutung des Mangels entsprechender angemessener Einbehalt.

Bei Umbauten erstreckt sich unsere Haftung nur auf die durch uns gelieferten und/oder eingebauten Teile.

§ 377 HGB bleibt unberührt.


10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Neben der Gewährleistung für fehlerhafte Lieferung und Leistungen haften wir aus allen anderen Rechtsgründen nur bei Vorliegen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schwerwiegendem Organisationsverschulden. Soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt oder eine Garantie übernommen wurde, haften wir für jedes Verschulden. Die Haftung für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Verletzung von Garantien sowie gegenüber unseren unternehmerischen Kunden auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird aber auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. In die Police gewähren wir dem Besteller auf Verlangen Einblick. Auf Wunsch werden wir auf Kosten des Bestellers für erhöhte Deckung der Haftpflichtversicherung sorgen.

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für jede fahrlässige Pflichtverletzung unbegrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden, die auf den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes beruhen.

 
Blatt 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen


11. Rücktritt

Im Falle der unberechtigten einseitigen Stornierung des Vertrages durch den Besteller und im Falle einer einvernehmlichen Stornierung des Auftrages sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 5 % - zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweiligen gültigen Satz - der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen werden. Sofern der Besteller eine erhebliche niedrigere Schadenshöhe nachweist, verringert sich der uns zustehende Schadensersatz entsprechend.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Bremen vereinbart, jedoch dürfen wir den Kunden nach unserer Wahl auch an dessen Sitz verklagen.